Wenn sich ein Kind sexuell grenzverletzend verhält, müssen zunächst alle beteiligten Kinder vor weiteren Übergriffen geschützt werden. Gleichzeitig muss dem Kind die Grenzüberschreitung als untolerierbare Verhaltensweise verdeutlicht werden.
Im nächsten Schritt ist es erforderlich, die dem grenzverletzenden Verhalten zugrundeliegenden Ursachen zu klären. Dabei ist vor dem Hintergrund einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu prüfen, ob das grenzverletzende Kind selbst von sexualisierter Gewalt betroffen oder anderen Gefährdungssituationen ausgesetzt ist. Gegebenenfalls müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die bestehende Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob das grenzverletzende Kind therapeutische Unterstützung benötigt.
Es ist unser Anliegen, dass Kinder mit sexuell grenzverletzenden Verhaltensweisen Unterstützung erhalten, um ihren eigenen Schutz und ihre altersgerechte Entwicklung sicherzustellen und den von ihnen ausgehenden möglichen Gefährdungen für andere Kinder fachlich angemessen zu begegnen.
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